Experten- und Sachverständigen-Anhörung .….

Foto: Seidenath

Foto: Sei­de­nath

.….. zum Bay­erischen Psy­chisch-Kranken-Hil­fe-Gesetz (Psy­chKHG)
Eine Experten- und Sachver­ständi­gen-Anhörung zum neuen Bay­erischen Psy­chisch-Kranken-Hil­fe-Gesetz (Psy­chKHG) haben kür­zlich die bei­den Land­tagsauss­chüsse für Gesund­heit und Pflege sowie für Soziales, Fam­i­lie und Arbeit durchge­führt. Im Ple­narsaal des Max­i­m­il­ia­neums hat ins­beson­dere der Hil­feteil des neuen Geset­zes gute Noten erhal­ten. Seit 1. Juli dieses Jahres ist in ganz Bay­ern — unter der kosten­freien Tele­fon­num­mer 0800/655 3000 — der Krisen­di­enst Psy­chi­a­trie — für seel­is­che Not­la­gen — erre­ich­bar und sucht im Fall des Fall­es auch inner­halb ein­er Stunde mit einem mobilen Team Betrof­fene vor Ort auf. Was also der Notarzt für kör­per­liche Beschw­er­den ist, ist nun der Krisen­di­enst für psy­chis­che Prob­leme. Das Beein­druck­ende am Psy­chKHG war, dass es zusam­men mit Betrof­fe­nen und Psy­chi­a­trie-Erfahre­nen erar­beit­et wurde. Das­selbe sollte und wird auch für die Weit­er­en­twick­lung dieses Geset­zes gel­ten! Auch das war ein Motiv für diese frucht­brin­gende Anhörung, an der auch der Ver­band der Psy­chi­a­trie-Erfahre­nen teilgenom­men hat.