Experten-Anhörung zu ANKER-Einrichtungen in Bayern

Foto: Katharina Wachtler

Foto: Katha­ri­na Wachtler

Petra Gut­ten­berg­er, Vor­sitzende des Auss­chuss­es für Ver­fas­sung, Recht, Par­la­ments­fra­gen und Inte­gra­tion des Bay­erischen Land­tags, sieht die Beschle­u­ni­gung der Ver­fahren nach der Sachver­ständi­gen-Anhörung zu ANKER-Ein­rich­tun­gen in Bay­ern am Don­ner­stag bestätigt: „Wir haben die Ansicht, dass jemand der poli­tisch ver­fol­gt ist, unter die Gen­fer Flüchtlingskon­ven­tion fällt oder der­jenige, der sub­sidiären Schutz genießt, auch bleiben kann. Hier­für gibt es das Ver­fahren in den Ankerzen­tren, beste­hend aus Ankun­ft, Entschei­dung, Rück­führung – in genau dieser Art und Weise. Das heißt auch, wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder ver­lassen!“ Schnelle und effiziente Ver­fahren sind auch bess­er für diejeni­gen Men­schen, die hier Asyl beantra­gen. „Sie haben kurze Wege, kön­nen ihre Argu­mente direkt anbrin­gen und haben einen schnellen Entscheid“, so Guttenberger.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zur Expertenanhörung

State­ment von Petra Gut­ten­berg­er im Video