Entscheidung zum Integrationsgesetz: CSU-Fraktion sieht Konzept und Gesetzeszweck bestätigt

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Nach der Entschei­dung des Bay­erischen Ver­fas­sungs­gericht­shofes zum Inte­gra­tions­ge­setz sieht die CSU-Frak­tion ihr Konzept der Inte­gra­tion bestätigt: Ins­beson­dere die in der Präam­bel des Geset­zes dargestellte Leitkul­tur und die Ziele der Inte­gra­tion wur­den von den Richtern wie erwartet als ver­fas­sungs­gemäß eingestuft. „Der Ver­fas­sungs­gericht­shof hat das Inte­gra­tions­ge­setz in seinen wesentlichen Teilen für ver­fas­sungskon­form erk­lärt. Der bay­erische Weg, Inte­gra­tion zu fördern, aber auch den Respekt vor unser­er Wer­te­ord­nung einzu­fordern – dieses gegen­seit­ige Miteinan­der wurde vom Ver­fas­sungs­gericht­shof klar bestätigt,“ so der par­la­men­tarische Geschäfts­führer der CSU-Frak­tion Tobias Reiß.

Pressemit­teilung zum Thema

State­ment von Tobias Reiß im Video