Doppelhaushalt 2019/2020: Justiz

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Die bay­erische Jus­tiz ist auch im Dop­pel­haushalt 2019/2020 gut aufgestellt. Die 210 Planstellen in der all­ge­meinen Jus­tiz und die 50 Planstellen im Vol­lzugs­di­enst, die im Zuge der Flüchtlingskrise geschaf­fe­nen wur­den, fall­en nicht weg, son­dern wer­den um zwei weit­ere Jahre ver­längert. Außer­dem will der Freis­taat allen neuen Anwärtern, die im Feb­ru­ar 2020 mit der Aus­bil­dung im Jus­tizvol­lzugs­di­enst begin­nen, einen Son­derzuschlag in Höhe von 115,99 Euro pro Monat auszahlen“, sagen Petra Gut­ten­berg­er, die Vor­sitzende des Auss­chuss­es für Ver­fas­sung, Recht, Par­la­ments­fra­gen und Inte­gra­tion im Bay­erischen Land­tag, und Mit­berichter­stat­ter Stef­fen Vogel. Dies sei ein wichtiger Schritt, um mehr Nach­wuchs für den Vol­lzugs- und Werk­di­enst zu gewin­nen, so Gut­ten­berg­er und Vogel.

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