Deutschland braucht ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz!

Max­i­m­il­ian Th. L. Rück­ert / Bern­hard Seidenath
Bis 2025 will die EU-Kom­mis­sion mit Schaf­fung eines europäis­chen Gesund­heits­daten­raums für einen effizien­ten Aus­tausch und direk­ten Zugriff auf
unter­schiedliche Gesund­heits­dat­en sor­gen – für die Gesund­heitsver­sorgung selb­st (Primär­nutzung)
und die Gesund­heits­forschung (Sekundär­nutzung). Die Daten­schutz-Grund­verord­nung (DSGVO) und
das Patien­ten­daten­schutzge­setz brauchen dafür eine inno­va­tion­sof­fene Ergänzung: ein patienten-
zen­tri­ertes Gesund­heits­daten­nutzungs­ge­setz, das öffentlich­er und indus­trieller Forschung und
Entwick­lung Daten­nutzung ermöglicht.

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