CSU-Fraktion will Bayerns Lösung beibehalten

Foto: Rico S. | @ Pixabay

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Min­er­alis­che Bauabfälle und Aushub
Bay­erisch­er Ver­füll-Leit­faden soll trotz Man­telverord­nung des Bun­des weit­er ange­wandt wer­den kön­nen: Per Dringlichkeit­santrag set­zt sich die CSU-Frak­tion im Bay­erischen Land­tag dafür ein, dass die Man­telverord­nung des Bun­des zur Ver­w­er­tung min­er­alis­ch­er Abfälle (u.a. Bauschutt) nur mit ein­er Län­deröff­nungsklausel in Kraft tritt. Konkret soll die Weit­er­ver­wen­dung von Bauschutt z.B. zur Ver­fül­lung wie in jahrzehn­te­langer, bewährter Weise möglich bleiben. Vor allem geht es auch darum, die Baukosten für Bauher­rin­nen und Bauher­rn im Freis­taat nicht noch weit­er in die Höhe zu treiben.

Zum Dringlichkeit­santrag

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