CSU-Fraktion kritisiert Eckpunkte zur Krankenhausreform

Foto: Bernhard Seidenath

Foto: Bern­hard Seidenath

Zur heute erziel­ten Eini­gung zwis­chen Bund und Län­dern zur Kranken­haus­re­form äußert sich der gesund­heit­spoli­tis­che Sprech­er der CSU-Frak­tion Bern­hard Sei­de­nath wie folgt:

Auch wenn wir einzelne Eck­punk­te der Kranken­haus­re­form, wie etwa die geplante Vorhal­tepauschalen begrüßen, vertreten wir weit­er­hin die Auf­fas­sung: Die Kranken­haus­pla­nung muss Län­der­sache bleiben. Nur so kön­nen wir die best­mögliche medi­zinis­che Ver­sorgung der Men­schen vor Ort sich­er­stellen. Aus ver­fas­sungsrechtlichen Grün­den ist es unab­d­ing­bar, den Län­dern die Entschei­dung zu über­lassen, an welchem Stan­dort welche Kranken­hausleis­tung ange­boten wer­den soll. Fakt ist auch: Bei den Län­dern muss der entschei­dende Ein­fluss auf die erst­ma­lige Fes­tle­gung von Leis­tungs­grup­pen und deren Qual­itätsvo­raus­set­zun­gen verbleiben. Das­selbe gilt für deren spätere Weit­er­en­twick­lun­gen. Darüber hin­aus fordern wir auch weit­er­hin eine län­gere Kon­ver­gen­zphase nach Inkraft­treten des Gesetzes.

Ger­ade bei einem so wichti­gen The­ma wie der Kranken­haus­re­form sollte nichts über das Knie gebrochen wer­den. Bay­ern muss unbe­d­ingt in die Erar­beitung des Geset­zen­twurfs ein­be­zo­gen wer­den. Dass die Reform bere­its zum Jahres­be­ginn 2024 in Kraft treten soll, hal­ten wir für über­hastet. Außer­dem müssen die Kranken­häuser schon jet­zt finanziell unter­stützt wer­den, son­st dro­hen mit Blick auf die anges­pan­nte wirtschaftliche Lage der Kliniken Insol­ven­zen. Der Umbau der Kranken­haus­land­schaft kostet Geld. Ohne eine finanzielle Beteili­gung des Bun­des wird es nicht hin­hauen. Der Bund muss hier nachbessern.“