CSU-Fraktion begrüßt Reform des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes: Weniger Bürokratie, mehr Zeit für Pflege und Schutz der Bewohner

Der Min­is­ter­rat hat heute der Nov­el­le des Pflege- und Wohn­qual­itäts­ge­set­zes zuges­timmt. Kern des Geset­zesvorhabens ist der Abbau von Dop­pel­prü­fun­gen in sta­tionären Pflegeein­rich­tun­gen durch eine stärkere Verzah­nung von Fach­stellen für Pflege- und Behin­dertenein­rich­tun­gen – Qual­ität­sen­twick­lung und Auf­sicht (früher bekan­nt als Heimauf­sicht) und Medi­zinis­chem Dienst sowie ein spür­bar­er Bürokratieab­bau, ohne Abstriche bei Für­sorge und Schutz der Heim­be­wohn­er. Die CSU-Land­tags­frak­tion begrüßt die Neuregelung ausdrücklich.

Klaus Holetschek, Vor­sitzen­der der CSU-Landtagsfraktion:
„Mit der Reform set­zen wir einen zen­tralen Auf­trag aus dem Koali­tionsver­trag um. Wir wollen Dop­pel­prü­fun­gen abschaf­fen und Bürokratie zurück­bauen, um mehr Zeit für diejeni­gen zu gewin­nen, um die es wirk­lich geht: Die Pflegebedürfti­gen, die auf gute Pflege und Betreu­ung angewiesen sind. Wir wollen weg von über­bor­den­den Kon­trollen und Mis­strauen, hin zu mehr Eigen­ver­ant­wor­tung der Ein­rich­tun­gen, aber immer unter­stützt durch die Prüfin­stanzen. Das neue Pflege- und Wohn­qual­itäts­ge­setz verbindet Ent­bürokratisierung mit einem starken und ver­lässlichen Bewohn­er­schutz. Die Ein­rich­tun­gen wer­den auch kün­ftig sowohl von der Fach­stelle wie auch vom Medi­zinis­chen Dienst kon­trol­liert, jedoch bess­er aufeinan­der abges­timmt und mit weniger bürokratis­chem Aufwand.“

Bern­hard Sei­de­nath, pflege­poli­tis­ch­er Sprech­er der Fraktion:
„Prüf­struk­turen müssen zusam­men­wirken, keinen dop­pel­ten Aufwand verur­sachen. Genau das schreiben wir jet­zt fest. Wir richt­en die Auf­sicht risikoori­en­tiert­er und stärk­er bera­tend aus, ohne ihre Hand­lungs­fähigkeit zu schwächen. Das heißt: Dort, wo Ein­rich­tun­gen Unter­stützung bei der Qual­ität­sen­twick­lung brauchen, sollen sie diese noch geziel­ter erhal­ten. Und dort, wo Män­gel auftreten oder Bewohner­in­nen und Bewohn­er gefährdet sind, bleibt ein kon­se­quentes Ein­greifen jed­erzeit sichergestellt: Für­sorge und Schutz der Bewohner­in­nen und Bewohn­er bleiben uneingeschränkt gewährleistet.“