Brennpunkt Betreuungsrecht“

Foto: Bernhard Seidenath

Foto: Bern­hard Seidenath

Selb­st­bes­timmtes Han­deln stärken
„Bren­npunkt Betreu­ungsrecht“ — so war eine Online-Ver­anstal­tung über­schrieben, zu der der Gesund­heits- und Pflege­poli­tis­che Arbeit­skreis (GPA) der CSU und der Arbeit­skreis Juris­ten der CSU am let­zten Mon­tag ein­ge­laden hat­ten. Seit Jahres­be­ginn gel­ten umfan­gre­iche Neuerun­gen des Vor­mund­schafts- und Betreu­ungsrechts, die das Recht auf selb­ständi­ges und selb­st­bes­timmtes Han­deln im Lichte der UN-Behin­derten­recht­skon­ven­tion stärken, und zwar sowohl vor als auch während der Betreu­ung. Das Ziel der Betreu­ung ändert sich vom „Wohl des Betreuten“ hin zum „Wun­sch bzw. Willen des Betreuten“. Auch soll kün­ftig die Unter­stützung des Betrof­fe­nen deut­lichen Vor­rang vor dessen Vertre­tung genießen. Zudem soll die gerichtliche Auf­sicht über die Betreuer gestärkt werden.
Über die prak­tis­chen Auswirkun­gen der Reform berichteten Berufs­be­treuer Peter Berg­er und meine Land­tagskol­le­gin Petra L. Gut­ten­berg­er als Vor­sitzende des Ver­fas­sungsauss­chuss­es des Bay­erischen Land­tags. Danke an die Bezirksvor­sitzen­den von GPA und AKJ, Rain­er Jünger und an Stephan Faber, für die Organ­i­sa­tion dieser guten und wichti­gen Veranstaltung!