Bernhard Seidenath und Klaus Holetschek: Schnelle Hilfe bei psychischen Erkrankungen weiter sicherstellen – CSU-Fraktion warnt Bund vor neuen Schwellen bis zur Behandlung

Wir war­nen den Bund aus­drück­lich davor, die Hür­den für psy­chisch erkrank­te Men­schen bis zu ein­er Behand­lung zu erhöhen. Ein Geset­zen­twurf aus Berlin sieht aktuell vor, dass sich Patien­ten kün­ftig an mehreren Stellen offen­baren müssen, bevor ihnen prak­tisch geholfen wird. Das höhlt die so wichtige Nieder­schwelligkeit aus und erschw­ert den Zugang zu Hil­fe. Wir fordern, dass erkrank­te Men­schen weit­er­hin frühzeit­ig Hil­fe in Anspruch nehmen dür­fen.“ So kom­men­tiert Bern­hard Sei­de­nath, gesund­heit­spoli­tis­ch­er Sprech­er der CSU-Land­tags­frak­tion, einen entsprechen­den Geset­zen­twurf des Bundesgesundheitsministeriums.
Der Vorschlag des Entwurfs für ein „Ter­min­ser­vice- und Ver­sorgungs­ge­setz (TSVG)“ enthält zwar für viele Patien­ten gute Punk­te, etwa was schnellere Ter­min­ver­gaben und die Möglichkeit der fer­n­medi­zinis­chen Behand­lung ange­ht, stellte der Arbeit­skreis für Gesund­heit und Pflege der CSU-Frak­tion im Bay­erischen Land­tag fest. Die geplanten Änderun­gen ins­beson­dere für psy­chisch kranke Men­schen sind aus Sicht des Arbeit­skreis­es dage­gen klar abzulehnen, wie auch dessen stel­lvertre­tender Vor­sitzen­der, Klaus Holetschek, betonte. „In unser­er ablehnen­den Posi­tion sind wir uns auch mit Bay­erns Gesund­heitsmin­is­terin Melanie Huml einig“, teilte Sei­de­nath der Spitze der CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion in einem Schreiben mit. So werde mit der vorge­se­henen Regelung der Bun­de­spoli­tik „der Zugang zu ein­er psy­chother­a­peutis­chen Behand­lung eher noch erschw­ert“. Und weit­er: „Die Schaf­fung hier­ar­chis­ch­er Zuweisungswege stellt zudem die beste­hende Qual­i­fika­tion der Ver­tragsärzte und Psy­chother­a­peuten in Frage.“
Konkret geht es, wie Holetschek erläuterte, um eine vorgeschla­gene Ergänzung von §92 Absatz 6a des Fün­ften Buchs des Sozialge­set­zbuchs (SGB V). Gestrichen wer­den soll dabei aus Sicht der CSU-Land­tags­frak­tion in dem Pas­sus der angedachte Satz „Der Gemein­same Bun­de­sauss­chuss beschließt in den Richtlin­ien Regelun­gen für eine gestufte und ges­teuerte Ver­sorgung für die psy­chother­a­peutis­che Behand­lung ein­schließlich der Anforderun­gen an die Qual­i­fika­tion der für die Behand­lungss­teuerung ver­ant­wortlichen Ver­tragsärzte und Psy­chother­a­peuten“. Sei­de­nath: „Wir fordern die Poli­tik­er im Bun­destag auf, beim Geset­zge­bung­sprozess genau hinzuse­hen, welche Vorschläge das Bun­des­ge­sund­heitsmin­is­teri­um macht. Wir müssen an die erkrank­ten Men­schen denken, die unsere Hil­fe drin­gend benöti­gen, anstatt den Weg zu den Behand­lungsmöglichkeit­en zu block­ieren. Wir als Lan­despoli­tik­er set­zen uns dafür mit allen Mit­teln ein, die uns zur Ver­fü­gung ste­hen. Ich bitte unsere Kol­le­gen der CSU-Lan­des­gruppe, mit denen wir eng und ver­trauensvoll zusam­me­nar­beit­en, uns dabei im Bun­destag zu unterstützen.“
Foto: Tan­ja Knieler