Ausnahmeregelung für landwirtschaftliche Brachflächen

Grafik: CSU-Fraktion / Foto: Blackout_Photography | @ pixabay

Grafik: CSU-Frak­tion / Foto: Blackout_Photography | @ pixabay

CSU-Frak­tion fordert Sicher­heit für Land­wirte und Lebensmittelversorgung
Nach dem Beschluss der EU-Kom­mis­sion, die aktuelle Pflicht zur Stil­l­le­gung von vier Prozent der Ack­er­fläche in 2024 auszuset­zen, fordert die CSU-Frak­tion im Bay­erischen Land­tag die Bun­desregierung zu ein­er zügi­gen Annahme und voll­ständi­gen Umset­zung des Kom­mis­sionsvorschlags auf.

Dazu die agrar­poli­tis­che Sprecherin der CSU-Frak­tion, Petra Högl:

Nach­haltigkeit, der Schutz von Ressourcen und die Steigerung der Arten­vielfalt sind essen­tieller Bestandteil der Land­wirtschaft. Die bloße Stil­l­le­gung von Flächen zählt in dem Zusam­men­hang allerd­ings nicht zu den besten und nach­haltig­sten Lösun­gen. Ger­ade in Zeit­en hoher Lebens­mit­tel­preise und ein­er durch Krieg und Umweltkatas­tro­phen dro­hen­den vorüberge­hen­den Lebens­mit­telk­nap­pheit sind Flächen­stil­l­le­gun­gen abso­lut kon­trapro­duk­tiv und unver­ant­wortlich. Deshalb ist das bere­its vor­liegende Ange­bot der EU-Kom­mis­sion ein erster richtiger Schritt, genau­so wie kün­ftige Maß­nah­men zur Ent­bürokratisierung. Bun­desmin­is­ter Özdemir muss der 4‑Prozent-Aus­nah­meregelung umge­hend 1:1 zustimmen.”
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