Änderung des Universitätsklinikagesetzes

Foto: sasint | @ pixabay

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München soll Medi­zin­stan­dort Nr. 1 werden!
In dieser Woche fand im Plenum die erste Lesung zum Geset­zen­twurf der Änderung des Uni­ver­sität­sklink­age­set­zes statt. „Durch dieses Gesetz soll der Medi­zin­stan­dort München zu einem deutsch­landweit führen­den Zen­trum der medi­zinis­chen Forschung wer­den”, so Dr. Stephan Oet­zinger in seinem Rede­beitrag. Ger­ade München ver­füge durch die bei­den leis­tungsstarken Uni­ver­sität­sklini­ka der LMU und TUM über her­vor­ra­gende Voraus­set­zun­gen. „Die im Uniklinik­age­setz geschaf­fene Stiftung unter dem Titel ‘M1 Munich Med­i­cine Alliance’ wird nun die Forschungsko­op­er­a­tion der ver­schiede­nen Play­er inten­sivieren und den Wis­senstrans­fer in Star­tups und Unternehmen erle­ichtern”, so Oet­zinger. „Ziel muss es sein, dass unsere bay­erischen Pati­entin­nen und Patien­ten möglichst schnell von der hier geleis­teten Forschung prof­i­tieren können.“

Zum Rede­beitrag von MdL Dr. Stephan Oetzinger

Zum Rede­beitrag von Staatsmin­is­ter Markus Blume