GPA-Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner
Bürokratieabbau jetzt! 300 Euro-Bagatellgrenze bei der Abrechnungsprüfung einführen!
Bürokratie lastet weiter schwer auf unserem Gesundheitswesen. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD steht daher zurecht: „Unser Gesundheitssystem lebt von hochqualifizierten Fachkräften, die täglich Verantwortung für Menschen tragen. Wir verringern Dokumentationspflichten und Kontrolldichten massiv, etablieren eine Vertrauenskultur und stärken die Eigenverantwortlichkeit der Professionen, statt sie mit Bürokratie zu lähmen. Wir führen eine Bagatellgrenze von 300 Euro bei der Regressprüfung niedergelassener Ärzte ein.“ Ja, bitte! Prüfanträge der Krankenkassen sollten künftig nur noch zulässig sein, wenn der Forderungsbetrag je Kasse, Quartal und Arzt 300 Euro übersteigt. Im Rahmen der Abrechnungsprüfung nach § 106d SGB V gingen bei der KVB 2023 ca. 1,2 Mio. Datensätze ein – mit enormem Bearbeitungsaufwand für Praxen und Krankenkassen. Mehr als 50% der Anträge waren falsch und unberechtigt. 70% aller Anträge beziehen sich auf Forderungen unter 300 Euro. Daher: Einfach machen! 300 Euro-Grenze einführen!

