Staatsministerin a.D. Kerstin Schreyer, MdL und Bernhard Seidenath, MdL: CSU-Parteitags spricht sich für ein „Recht auf Vergessen werden“ aus

v.l.n.r.: Thomas Pirner, MdL; Daniel Artmann, MdL; Staatsministerin Judith Gerlach, MdL; Bernhard Seidenath, MdL; Staatsministerin a.D. Kerstin Schreyer, MdL; Landtagspräsidentin Ilse Aigner, MdL; Thomas Huber, MdL; Wolfgang Stefinger, MdB; Susanne Hierl, MdB; Peter Wachler, MdL
Gemeinsam mit den Abgeordneten Daniel Artmann, Susanne Hierl, Thomas Huber, Thomas Pirner, Dr. Wolfgang Stefinger und Peter Wachler haben Staatsministerin a.D. Kerstin Schreyer und Bernhard Seidenath den Antrag „„Recht auf Vergessen“ für Krebsüberlebende jetzt!“ gestellt. Dieser Antrag, der sowohl von Gesundheitsministerin Judith Gerlach als auch von Landtagspräsidentin Ilse Aigner, die kürzlich ihre überstandene Krebserkrankung öffentlich gemacht hat, unterstützt wurde, ist am CSU-Parteitag von den Delegierten beschlossen worden.
Staatsministerin a.D. Kerstin Schreyer: „Ich freue mich über das klare Votum der Delegierten, damit ist klar: Wir als CSU wollen ein Recht auf Vergessen werden für Krebsüberlebende.
Die Benachteiligung von Personen, die medizinisch als geheilt gelten, muss enden. Der Beschluss ist ein weiterer Meilenstein!“
Bernhard Seidenath erklärte, dass es das „Recht auf Vergessen werden‘“ geben sollte und sagt dazu: „4,5 Mio. Menschen in Deutschland leben mit oder nach einer Krebsdiagnose. 60% davon sind Langzeitüberlebende, also Menschen, die ihre Krebserkrankung bereits seit mehr als 5 Jahren überlebt haben und medizinisch als geheilt gelten. Trotzdem werden diese Menschen an vielen Stellen im Leben benachteiligt, etwa bei Versicherungen, Krediten, Immobilienfinanzierungen, Adoptionen oder bei der Verbeamtung. Für Langzeitüberlebende ist es eine Zumutung, auch nach Jahrzehnten noch Nachteile zu haben, besonders für Menschen, die im Kinder- bzw. Jugendalter eine Krebserkrankung überstanden haben. Für ein „Recht auf Vergessenwerden“, bei dem die Krebsregister ihre Aufgaben gleichwohl weiterhin voll erfüllen können, hat sich die GPA-Landesversammlung am 10.10.2026 einstimmig ausgesprochen. Die an die Bundesebene gerichtete Petition „Recht auf Vergessenwerden nach Krebs“ (www.recht-auf-vergessen.de) kann noch unterschrieben werden! Der ab 20.11. gültige neue § 213a VVG ist immerhin ein erster Schritt. Weitere müssen folgen!“

