GPA-Botschaft der Woche:

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Für ein „Recht auf Vergessen­wer­den“ nach aus­ge­heil­ter Krebserkrankung!
4,5 Mio. Men­schen in Deutsch­land leben mit oder nach ein­er Kreb­s­di­ag­nose. 60% davon sind Langzeitüber­lebende, also Men­schen, die ihre Kreb­serkrankung bere­its seit mehr als 5 Jahren über­lebt haben und medi­zinisch als geheilt gel­ten. Trotz­dem wer­den diese Men­schen an vie­len Stellen im Leben benachteiligt, etwa bei Ver­sicherun­gen, Kred­iten, Immo­bilien­fi­nanzierun­gen, Adop­tio­nen oder bei der Ver­beam­tung. Für Langzeitüber­lebende ist es eine Zumu­tung, auch nach Jahrzehn­ten noch Nachteile zu haben, beson­ders für Men­schen, die im Kinder- bzw. Jugen­dal­ter eine Kreb­serkrankung über­standen haben. Für ein „Recht auf Vergessen­wer­den“, bei dem die Kreb­sreg­is­ter ihre Auf­gaben gle­ich­wohl weit­er­hin voll erfüllen kön­nen, hat sich die GPA-Lan­desver­samm­lung am 10.10.2026 ein­stim­mig aus­ge­sprochen. Die an die Bun­de­sebene gerichtete Peti­tion „Recht auf Vergessen­wer­den nach Krebs“ (www.recht-auf-vergessen.de) kann noch unter­schrieben wer­den! Der ab 20.11. gültige neue § 213a VVG ist immer­hin ein erster Schritt. Weit­ere müssen folgen!