GPA-Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner
Hybrid-DRG beibehalten!
Seit langem wollen wir die Sektorengrenzen zwischen ambulant und stationär aufweichen, ja abschaffen. Ein sichtbarer Schritt auf diesem Weg waren die 2024 eingeführten Hybrid-DRG. Nun sollen diese ab 2028 schon wieder Geschichte sein. Hierüber will der Bundestag heute beraten. Die Abschaffung der Hybrid-DRG wäre der falsche Weg! Viele Praxen haben ihre Strukturen gezielt für ambulante Eingriffe ausgebaut und in gutem Glauben Investitionen getätigt. Bei den Hybrid-DRG geht es daher um Sektorenverbindung, mehr noch aber um Vertrauen und die Verlässlichkeit der Politik. Zudem geht es um Kosten der GKV: Die KBV beziffert das Ambulantisierungspotenzial, also die möglichen Einsparungen durch mehr ambulante Eingriffe, auf ca. 8 Mrd. Euro jährlich. Fakt ist: Allein der medizinische Bedarf sollte entscheiden, ob eine Behandlung ambulant oder stationär erfolgt. Diese Gewähr bieten Hybrid-DRG besser als eine Kombi aus EBM und neuen Kurzzeitfallpauschalen, die wieder Bürokratie schaffen und Sektorengrenzen zementieren!

