GPA-Botschaft der Woche:

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Kurorte und Heil­bäder ins Präven­tion­s­ge­setz aufnehmen!
Vor 11 Jahren, am 25.7.2015, ist das Präven­tion­s­ge­setz des Bun­des in Kraft getreten. Nun ist es an der Zeit, Präven­tion als eigen­ständi­ge und ver­lässlich finanzierte Säule des Gesund­heitswe­sens weit­er zu stärken — gle­ich­w­er­tig neben Akutver­sorgung, Reha und Pflege. Im Zuge ein­er Nov­el­lierung des Präven­tion­s­ge­set­zes müssen Heil­bäder und Kurorte sys­tem­a­tisch als Präven­tion­s­stan­dorte ver­ankert wer­den: mit ihrer medi­zinisch-ther­a­peutis­chen Kom­pe­tenz, ihren natür­lichen Heilmit­teln und regionalen Gesund­heit­snet­zw­erken. Heil­bäder und Kurorte sind Part­ner für Präven­tion, Ver­sorgung, Reha und Kosten­sta­bil­isierung im Gesund­heitswe­sen. Zugle­ich sind sie ein stark­er Fak­tor der bay­erischen Gesund­heitswirtschaft: Jede 4. Über­nach­tung in Bay­ern find­et in Heil­bädern oder Kurorten statt. Mit einem Jahre­sum­satz von knapp 5,6 Mrd. Euro sich­ern sie rund 100.000 Arbeit­splätze im ländlichen Raum. Ihre Ein­bindung in ein nov­el­liertes Präven­tion­s­ge­setz ist daher sowohl gesund­heits- als auch