Reform des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes

Foto: Klaus Holetschek
Letzte Woche hat der Bayerische Ministerrat der Novelle des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes zugestimmt und dem Landtag zugeleitet. Kern des Gesetzesvorhabens ist der Abbau von Doppelprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen durch eine stärkere Verzahnung von Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (früher bekannt als Heimaufsicht) und Medizinischem Dienst sowie ein spürbarer Bürokratieabbau, ohne Abstriche bei Fürsorge und Schutz der Heimbewohner. Die CSU-Landtagsfraktion begrüßt die Neuregelung ausdrücklich. Hier die ausführliche Pressemitteilung.

