GPA-Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Auch der Bund muss — aus Steuer­mit­teln — seinen Beitrag zur Sta­bil­isierung der GKV-Beitragssätze leisten!
Sta­bile Kassen­fi­nanzen sind eine über­ra­gend wichtige Auf­gabe. Das Gesetz zur Sta­bil­isierung der Beitragssätze in der geset­zlichen Kranken­ver­sicherung (GKV-Beitragssatzsta­bil­isierungs­ge­setz), das nun im Entwurf vor­liegt, belastet die Patien­ten eben­so wie die Leis­tungser­bringer und die Kos­ten­träger. Nur ein­er hat sich ausgenom­men: der Bund selb­st. Obwohl er auf Kosten der Beitragszahler lebt: Für die Bürg­ergeldempfänger zahlt der Bun­des­fi­nanzmin­is­ter sat­te 12 Mrd. Euro zu wenig in die GKV ein. Dies muss unbe­d­ingt aus Steuer­mit­teln kor­rigiert wer­den! Passiert dies nicht, wären die Refor­mvorschläge nicht ver­mit­tel­bar. Hier geht es um Glaub­würdigkeit, ja um Anstand: Man kann die Sol­i­darge­mein­schaft nicht an Fam­i­lien sparen lassen, ihr aber zumuten, weit­er­hin für Bürg­ergeldempfänger aufzukom­men. Es ist ein­fach nicht gerecht, dass Beitragszahler über ihre Arbeit die Krankenkosten für Bürg­ergeldempfänger bezahlen. Dies ist der große Webfehler der Reform, den der Bun­des­fi­nanzmin­is­ter schnell­stens kor­rigieren muss!