2. Nachtragshaushalt 2018 setzt Regierungserklärung konsequent um

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Der Land­tag hat in dieser Woche im Plenum den 2. Nach­tragshaushalt 2018 in Erster Lesung berat­en. Darin wer­den die ersten Maß­nah­men der Regierungserk­lärung des Bay­erischen Min­is­ter­präsi­den­ten Dr. Markus Söder bere­its in 2018 umge­set­zt: Der 2. Nach­trag ist kon­se­quent auf die Bedürfnisse der Men­schen in Bay­ern aus­gerichtet. Das Gesamtvol­u­men beträgt rund 985 Mio. Euro, über 1.500 Stellen und erforder­liche Verpflich­tungser­mäch­ti­gun­gen (VE). Zen­trale Schw­er­punk­te sind das Bay­erische Lan­despflegegeld (400 Mio. Euro), das Bay­erische Fam­i­lien­geld (260 Mio. Euro), die Bay­erische Eigen­heimzu­lage (150 Mio. Euro), das Bay­erische Baukindergeld Plus (37,5 Mio. Euro) und die Erhöhung des Bewil­li­gungsrah­mens in der staatlichen Wohn­raum­förderung um 200 Mio. Euro (VE). Die Finanzierung des 2. Nach­trags erfol­gt in vollem Umfang aus Haushalt­süber­schüssen der let­zten Jahre. Die Schulden­til­gung 2018 bleibt mit 1,5 Mrd. Euro auf dem Reko­rd­niveau des 1. Nach­tragshaushalts 2018.