12,5 Millionen Euro: Geldsegen für die Kommunen des Landkreises Dachau

Freis­taat Bay­ern gle­icht coro­n­abe­d­ingte Min­dere­in­nah­men aus

Der Freis­taat Bay­ern ste­ht fest an der Seite der bay­erischen Gemein­den, Städte, Land­kreise und Bezirke – auch während der Coro­na-Pan­demie. 2,4 Mil­liar­den Euro wird das Bay­erische Finanzmin­is­teri­um am morgi­gen Dien­stag an die Kom­munen über­weisen. In den Land­kreis Dachau fließen davon mit 12.576.443 Euro mehr als 12,5 Mil­lio­nen Euro.“ Dies gab der Dachauer Land­tagsab­ge­ord­nete Bern­hard Sei­de­nath heute bekan­nt und beze­ich­nete dies als „wichti­gen Geld­segen für die Kom­munen unseres Land­kreis­es am Ende des Pan­demie­jahres 2020“.

Nach­dem am ver­gan­genen Don­ner­stag die Höhe der Schlüs­selzuweisun­gen für 2021 an die Gemein­den des Land­kreis­es Dachau bekan­nt gewor­den waren, hat Bay­erns Finanzmin­is­ter Albert Fürack­er heute mit­geteilt, in welch­er Höhe Bay­ern die coro­n­abe­d­ingten Gewerbesteuer­min­dere­in­nah­men aus­gle­ichen wird. Davon prof­i­tieren mit Odelzhausen, Pfaf­fen­hofen an der Glonn, Sulze­moos und Vierkirchen auch vier Gemein­den, die bei den Schlüs­selzuweisun­gen für gewöhn­lich leer ausgehen.

Im Einzel­nen wer­den die Gemein­den mor­gen die fol­gen­den Sum­men auf ihren Kon­ten vorfinden:
Altomün­ster 126.078 Euro
Dachau 5.203.815 Euro
Erd­weg 99.482 Euro
Haimhausen 42.058 Euro
Hebertshausen 100.578 Euro
Karls­feld 947.233 Euro
Markt Inder­s­dorf 127.959 Euro
Odelzhausen 3.188.147 Euro
Peter­shausen 46.016 Euro
Pfaf­fen­hofen an der Glonn 834.353 Euro
Röhrmoos 117.124 Euro
Schwab­hausen 67.697 Euro
Sulze­moos 533.447 Euro
Hilgertshausen-Tandern 71.914 Euro
Vierkirchen 805.891 Euro
Weichs 264.651 Euro

Als einzige Gemeinde erhält Bergkirchen auch hier keine Finanzzuweisung.
„Das Jahr 2020 hat uns mit der Coro­na-Pan­demie alle vor große Her­aus­forderun­gen gestellt. Staat­shaushalt und Kom­mu­nal­haushalte sind geprägt von erhe­blichen Steuer­aus­fällen und pan­demiebe­d­ingten Mehrbe­las­tun­gen. Die Unter­stützung der bay­erischen Kom­munen hat­te dabei für den Freis­taat von Anfang an hohe Pri­or­ität. Daher wurde der kom­mu­nale Finan­zaus­gle­ich 2020 trotz Krise auf einem Niveau von 10,3 Mrd. Euro gehal­ten. Zur Sicherung der Liq­uid­ität der Kom­munen wur­den Finan­zaus­gle­ich­sleis­tun­gen in Höhe von drei Mil­liar­den Euro vorge­zo­gen und haushalt­srechtliche Erle­ichterun­gen umge­set­zt“, erläuterte Sei­de­nath und nan­nte die Ver­dop­pelung des Kon­junk­tur­paketes des Bun­des mit Lan­desmit­teln auf über vier Mil­liar­den Euro „einen weit­eren Meilen­stein“: „Zen­trale Maß­nahme ist ein pauschaler Aus­gle­ich für krisenbe­d­ingte Gewerbesteuer­min­dere­in­nah­men der Gemein­den, der jet­zt aus­gezahlt wer­den kann.“

Sei­de­nath: „Die Gewerbesteuer ist zusam­men mit der Einkom­men­steuer die wichtig­ste Ein­nah­me­quelle der Gemein­den, unter­liegt aber erhe­blichen kon­junk­turellen Schwankun­gen. Ohne Aus­gle­ich durch den Bund und die Län­der hät­ten die Kom­munen die teils mas­siv­en Gewerbesteuer­min­dere­in­nah­men alleine schul­tern müssen. Die bay­erischen Gemein­den erhal­ten ins­ge­samt 2,398 Mrd. Euro. Das sind über 20 Prozent der für den Aus­gle­ich bun­desweit einge­set­zten Mit­tel. Der Anteil des Freis­taats beträgt 1,346 Mrd. Euro. Für den pauschalen Aus­gle­ich wird für jede Gemeinde das erwartete Gewerbesteuer­aufkom­men 2020 mit dem durch­schnit­tlichen Gewerbesteuer­aufkom­men der Jahre 2017 bis 2019 ver­glichen und aus Gle­ich­be­hand­lungs­grün­den um eine fik­tive Gewerbesteuerum­lage bere­inigt. Nach den Berech­nun­gen des Lan­desamts für Sta­tis­tik kön­nen die rech­ner­isch ermit­tel­ten Gewerbesteuer­min­dere­in­nah­men in Höhe von rund 2,18 Mrd. Euro im Jahr 2020 voll­ständig aus­geglichen wer­den. Der nach dieser Verteilung verbleibende Rest in Höhe von 220 Mio. Euro wird entsprechend den Gemein­de­schlüs­selzuweisun­gen 2020 verteilt und dient damit eben­falls dem Aus­gle­ich von Steuer­aus­fällen. Für die Gemein­den bedeutet dies zum Jahre­sende noch einen Nach­schlag von 8,5 Prozent auf die Schlüs­selzuweisun­gen des Jahres 2020.“