10 H‑Regelung: CSU-Fraktion ermöglicht Ausnahmen

Foto: CSU-Fraktion

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Zum weit­eren Aus­bau der Wind­kraft in Bay­ern hat die CSU-Frak­tion diese Woche in ihrer Frak­tion­ssitzung beschlossen, an der bewährten 10H-Regelung grund­sät­zlich festzuhal­ten, um so die Mitbes­tim­mung der Bürg­er weit­er sicherzustellen — aber auch sub­stanzielle Aus­nah­men zuzu­lassen. So kön­nen nach Vorstel­lung der Frak­tion Min­destab­stände zur Wohn­be­bau­ung auf 1000 Metern reduziert wer­den, unter anderem bei Vor­rangge­bi­eten, Staats‑, Kör­per­schafts- und Pri­vatwäldern sowie im Bun­des­forst, vor­be­lasteten Flächen wie beispiel­sweise Bun­de­sauto­bah­nen, vier- oder mehrstreifi­gen Bun­desstraßen und Haupteisen­bahn­streck­en. Zudem sollen regionale Pla­nungsver­bände in der Lan­des­pla­nung verpflichtet wer­den, inner­halb von 2 Jahren aus­re­ichende Flächen an Vor­rangge­bi­eten für Winden­ergiean­la­gen auszuweisen, wodurch auch die Kom­munen beteiligt sind.
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