Solidarität mit Bayerns Hebammen – CSU-Fraktion fordert Wertschätzung und faire Vergütung

Hebam­men sind für wer­dende Müt­ter echte Ver­trauensper­so­n­en. Sie begleit­en Geburten mit Herz, Kom­pe­tenz und ein­er großen Por­tion per­sön­lichem Ein­satz. In einem Dringlichkeit­santrag fordert die CSU-Land­tags­frak­tion Sol­i­dar­ität mit Bay­erns Hebam­men und – mit Blick auf ein aktuelles Schlich­tungsver­fahren – eine angemessene finanzielle Wertschätzung.

Der Frak­tionsvor­sitzende Klaus Holetschek betont:
„Ohne Beleghe­bam­men bricht eine tra­gende Säule unser­er Geburtshil­fe weg. In Bay­ern sich­ern sie einen Großteil der klin­is­chen Geburten – mit Herzblut und auf eigene Rech­nung. Dass sie durch den aktuellen Schiedsspruch finanziell unter Druck ger­at­en, ist für uns nicht hin­nehm­bar. Wir brauchen drin­gend ein starkes Sig­nal der Wertschätzung. Das bedeutet auch: mehr Geld für diese wertvolle Arbeit! Am besten wäre es, die Vergü­tung zwis­chen den Berufsver­bän­den und den Kassen neu auszuhandeln.“

Der gesund­heit­spoli­tis­che Sprech­er Bern­hard Sei­de­nath ergänzt:
„Der jüng­ste Schiedsspruch zur Hebam­men-Vergü­tung stellt für viele Beleghe­bam­men eine exis­ten­zielle Bedro­hung dar. Der Freis­taat tut, was er kann, um die Geburtshil­fe zukun­ftssich­er zu machen, zum Beispiel mit dem jährlichen Hebam­men­bonus von bis zu 1.000 Euro oder ein­er Nieder­las­sung­sprämie von 5.000 Euro. Jet­zt müssen auch die Selb­stver­wal­tungspart­ner auf Bun­de­sebene endlich erken­nen, wie bedeut­sam eine faire Bezahlung freiberu­flich­er Hebam­men für die Ver­sorgung junger Frauen und Fam­i­lien ist.“

Die Abge­ord­nete Car­oli­na Traut­ner, Mit­glied im Gesund­heit­sauss­chuss, fordert:
„Dass freiberu­fliche Beleghe­bam­men unter dem Schiedsspruch zur Hebam­men-Vergü­tung lei­den, ist ein Skan­dal. Sie verknüpfen ambu­lante Ver­sorgung mit der klin­is­chen Geburtshil­fe, müssen dafür aber ihren Arbeit­sall­t­ag flex­i­bel an die Anforderun­gen im Kreißsaal anpassen – alles zum Wohl der wer­den­den Müt­ter. Ihre Vergü­tung wurde seit sieben Jahren nicht erhöht. Die Schiedsstelle sollte ihren nicht nachvol­lziehbaren Schiedsspruch schnell­st­möglich über­mit­teln, damit die Ver­hand­lungsparteien den Rechtsweg bestre­it­en oder neu ver­han­deln können.“