Novelle des Feuerwehrgesetzes

Foto: CSU-Fraktion

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Der Innenauss­chuss des Bay­erischen Land­tags hat ver­gan­gene Woche über die Nov­el­le des Bay­erischen Feuer­wehrge­set­zes berat­en. 328.000 Frauen und Män­ner leis­ten in Bay­ern aktiv­en Feuer­wehr­di­enst – davon rund 320.000 ehre­namtlich. Dieses Engage­ment ist unverzicht­bar für den Schutz unser­er Bürg­erin­nen und Bürg­er. Damit das auch in Zukun­ft so bleibt, wird das Bay­erische Feuer­wehrge­setz nun an die Her­aus­forderun­gen unser­er Zeit angepasst. Nur Beispiele sind die Anpas­sung der Alters­gren­ze für den aktiv­en Dienst an das Rentenein­trittsalter von 67 oder bessere Regelun­gen bei Kostenübernahmen.
Details zu den Neuerun­gen find­en Sie hier