Novelle des Feuerwehrgesetzes

Foto: CSU-Fraktion
Der Innenausschuss des Bayerischen Landtags hat vergangene Woche über die Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes beraten. 328.000 Frauen und Männer leisten in Bayern aktiven Feuerwehrdienst – davon rund 320.000 ehrenamtlich. Dieses Engagement ist unverzichtbar für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Damit das auch in Zukunft so bleibt, wird das Bayerische Feuerwehrgesetz nun an die Herausforderungen unserer Zeit angepasst. Nur Beispiele sind die Anpassung der Altersgrenze für den aktiven Dienst an das Renteneintrittsalter von 67 oder bessere Regelungen bei Kostenübernahmen.
Details zu den Neuerungen finden Sie hier