Neues Denkmalschutzgesetz: Mehr Vertrauen, weniger Vorschriften, schnellere Verfahren

Der Schutz von Denkmälern soll in Bay­ern kün­ftig ein­fach­er und unbürokratis­ch­er wer­den. Das ist Ziel eines Geset­zen­twurfs der Staat­sregierung, in dem zahlre­iche Anre­gun­gen der CSU-Land­tags­frak­tion aufge­grif­f­en wur­den. Viele Erlaub­nisver­fahren sollen voll­ständig ent­fall­en, vor allem für unwesentliche oder tem­poräre Verän­derun­gen. So ist es kün­ftig erlaub­n­is­frei, wenn zum Beispiel Wass­er- und Strom­leitun­gen ver­legt oder Anstriche erneuert wer­den und sich am bish­eri­gen Bestand orientieren.
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