Kostenerstattung für “Pille danach”

Gudrun Stifter (rechts neben Bernhard Seidenath) hatte die Änderung des Bundesgesetzes zur Kostenerstattung bei Notfall-Kontrazeption angeregt. Foto: CSU-Fraktion

Gudrun Stifter (rechts neben Bern­hard Sei­de­nath) hat­te die Änderung des Bun­des­ge­set­zes zur Kosten­er­stat­tung bei Not­fall-Kon­trazep­tion angeregt. Foto: CSU-Fraktion

Hil­fe für Vergewaltigungsopfer
Frauen, die Opfer sex­ueller Gewalt wur­den, wer­den nicht mehr mit den Kosten der Not­fal­lver­hü­tung allein gelassen. Der Bun­destag hat kür­zlich beschlossen, dass die „Pille danach“ kün­ftig unab­hängig vom Alter von der geset­zlichen Kranken­ver­sicherung über­nom­men wird, wenn Hin­weise auf einen sex­uellen Miss­brauch oder eine Verge­wal­ti­gung vor­liegen. “Das ist ein längst über­fäl­liges Sig­nal der Sol­i­dar­ität und des Respek­ts gegenüber Betrof­fe­nen”, betonte der gesund­heit­spoli­tis­che Sprech­er Bern­hard Sei­de­nath. Für diese wichtige Änderung hat­te sich – auf Anre­gung von Gudrun Stifter (Foto), die ein solch­es Schick­sal erfahren hat­te, — auch die CSU-Land­tags­frak­tion mit Nach­druck einge­set­zt. Sei­de­naths Stel­lvertreterin im Arbeit­skreis und Vor­sitzende des Lan­des­ge­sund­heit­srats, Car­oli­na Traut­ner, unter­strich: „Wer sex­uelle Gewalt erlebt hat, braucht schnelle Hil­fe, keine zusät­zlichen Bar­ri­eren. Dass die ‚Pille danach‘ kün­ftig für die Betrof­fe­nen unab­hängig von ihrem Alter über­nom­men wird, ist ein Akt der Men­schlichkeit – und ein Zeichen, dass wir hin­schauen und han­deln. Nie­mand sollte in ein­er der­art belas­ten­den Sit­u­a­tion zusät­zlich mit finanziellen Hür­den kämpfen müssen.“
Land­tagsantrag