Kostenerstattung für “Pille danach”

Gudrun Stifter (rechts neben Bernhard Seidenath) hatte die Änderung des Bundesgesetzes zur Kostenerstattung bei Notfall-Kontrazeption angeregt. Foto: CSU-Fraktion
Hilfe für Vergewaltigungsopfer
Frauen, die Opfer sexueller Gewalt wurden, werden nicht mehr mit den Kosten der Notfallverhütung allein gelassen. Der Bundestag hat kürzlich beschlossen, dass die „Pille danach“ künftig unabhängig vom Alter von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird, wenn Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung vorliegen. “Das ist ein längst überfälliges Signal der Solidarität und des Respekts gegenüber Betroffenen”, betonte der gesundheitspolitische Sprecher Bernhard Seidenath. Für diese wichtige Änderung hatte sich – auf Anregung von Gudrun Stifter (Foto), die ein solches Schicksal erfahren hatte, — auch die CSU-Landtagsfraktion mit Nachdruck eingesetzt. Seidenaths Stellvertreterin im Arbeitskreis und Vorsitzende des Landesgesundheitsrats, Carolina Trautner, unterstrich: „Wer sexuelle Gewalt erlebt hat, braucht schnelle Hilfe, keine zusätzlichen Barrieren. Dass die ‚Pille danach‘ künftig für die Betroffenen unabhängig von ihrem Alter übernommen wird, ist ein Akt der Menschlichkeit – und ein Zeichen, dass wir hinschauen und handeln. Niemand sollte in einer derart belastenden Situation zusätzlich mit finanziellen Hürden kämpfen müssen.“
Landtagsantrag