GPA-Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Glücksspiel kann Men­schen süchtig und damit krank machen.
Seit 2018 haben sich die Umsätze durch Online-Glücksspiele europaweit ver­dop­pelt. In Deutsch­land gel­ten 1,3 Mio. Men­schen als glücksspiel­süchtig, 3,2 Mio. als Risikospiel­er. Im gel­tenden Glücksspiel-Staatsver­trag haben die Bun­deslän­der daher vere­in­bart, den Wett-Ein­satz auf max­i­mal 1.000€ pro Monat zu begren­zen. Ein Ver­gle­ich, den Hes­sen 2022 stel­lvertre­tend für alle Län­der vor dem Ver­wal­tungs­gericht Darm­stadt geschlossen hat, ermöglicht nun mit Hil­fe ein­er „Sch­u­fa-Abfrage Glücksspiel“ eine Erhöhung dieses Lim­its auf 10.000€. Dies aber ist völ­lig ungeeignet, das Risiko ein­er Suchterkrankung zu bew­erten, da die Sch­u­fa über keine Dat­en zu Einkom­men oder Ver­mö­gen ver­fügt. Auf Anre­gung der Psy­chother­a­peutenkam­mer Bay­ern hat der Bay­erische Lan­des­ge­sund­heit­srat in sein­er Sitzung am Mon­tag daher gefordert, dass dieser ein­fache Weg zur Lim­iter­höhung unter­sagt wer­den muss. Zu Recht! Aus sucht­präven­tiv­er Sicht müsste das Ein­sat­zlim­it auf 450€ reduziert werden!