GPA-Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner
Klarheit für unsere Reha-Einrichtungen: Rentenversicherung muss Pflegesätze auskömmlich gestalten!
Bayern ist Reha-Land Nummer 1. Das soll auch so bleiben! Nun verunsichert das neue Vergütungssystem der Dt. Rentenversicherung die Reha-Einrichtungen. Laut „Trio-Gesetz“ von 2021 ist ab 1.1.26 ein neues, transparentes und diskriminierungsfreies Vergütungssystem zu schaffen, das für alle Leistungen zur medizinischen Reha der gesetzlichen Rentenversicherungsträger gelten soll. Die Summe aus einer einrichtungsübergreifenden und ‑spezifischen Komponente ergibt den neuen Vergütungssatz. Zuschläge sind für besondere Behandlungskonzepte möglich. Aktuell ist noch nicht klar, welche Vergütungssätze ab Januar gelten werden. Immerhin sollen sie nicht niedriger ausfallen als 2025. Preis- und Tarifsteigerungen können so jedoch nicht abgebildet werden. Dies ist wirtschaftlich verheerend! Und hätte zwingend negative Auswirkungen auf die Reha-Angebote. Dabei wirkt Rehabilitation präventiv, verbessert den Gesundheitszustand und spart so Leid und Geld. Reha-Einrichtungen brauchen auskömmliche Pflegesätze! Schnell!

