GPA Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Pflegekom­pe­ten­zge­setz: Dig­i­tal­isierung jet­zt kon­se­quent in der Pflege verankern!
Dig­i­tale Pflegean­wen­dun­gen (DiPA) müssen stärk­er gefördert wer­den. Sie sollen laut Entwurf des Pflegekom­pe­ten­zge­set­zes neben pro­fes­sionell Pfle­gen­den auch pfle­gende Ange­hörige oder ehre­namtlich Pfle­gende in der häus­lichen Ver­sorgung unter­stützen und ent­las­ten. Gut so! Doch bis­lang ist keine einzige DiPA zuge­lassen. Die Rah­menbe­din­gun­gen müssen bess­er wer­den! Gut ist daher das geplante Erprobungs­jahr und zudem, dass kün­ftig auch die Ent­las­tung pfle­gen­der Ange­höriger als End­punkt ein­er Studie zum Nach­weis des Nutzens gel­ten kann. Ins­ge­samt braucht es aber mehr Mut für eine dig­i­tale Trans­for­ma­tion in der Pflege, um pfle­gende Ange­hörige zu unter­stützen. DiPAs kön­nen etwa zur Infor­ma­tion, Kom­mu­nika­tion oder Leis­tungs­beantra­gung beitra­gen und dig­i­tale Pflege­be­gutach­tung­sprozesse effizien­ter und trans­par­enter gestal­ten. Nötig sind dig­i­tale, bun­desweit skalier­bare Ver­sorgungsange­bote. Die Teil­habe der pro­fes­sionell Pfle­gen­den an dig­i­tal­en Leis­tun­gen muss gefördert wer­den. Dies alles nicht irgend­wann, son­dern jetzt!