GPA Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner
Gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 iVm. Abs.2 Jugendschutzgesetz dürfen Bier oder Wein in der Öffentlichkeit an Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person abgegeben werden. Diese gesetzliche Legitimation ist veraltet und muss abgeschafft werden! So hat es die Gesundheitsministerkonferenz im Juni ‘25 gefordert; Bayern hat am 11. Juli ‘25 eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet. Als wichtiges Präventionsziel wollen wir gerade junge Menschen vor Suchtmitteln wie Alkohol schützen. „Begleitetes Trinken“ konterkariert diese Bemühungen: es verharmlost die Gefährlichkeit von Alkohol etwa für die Entwicklung des Gehirns und anderer Organe; Eltern leben ihren Kindern Alkoholkonsum als akzeptables Verhalten vor. Ein früher Erstkonsum von Alkohol ist nachweislich mit späterem riskantem Konsum sowie Abhängigkeitserkrankungen assoziiert. Weltweit gehört Alkohol zu den führenden Risikofaktoren für vorzeitige Sterblichkeit. Folglich gilt: Je später, desto besser! Am besten nie!