GPA Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 iVm. Abs.2 Jugend­schutzge­setz dür­fen Bier oder Wein in der Öffentlichkeit an Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren in Begleitung ein­er per­so­n­en­sorge­berechtigten Per­son abgegeben wer­den. Diese geset­zliche Legit­i­ma­tion ist ver­al­tet und muss abgeschafft wer­den! So hat es die Gesund­heitsmin­is­terkon­ferenz im Juni ‘25 gefordert; Bay­ern hat am 11. Juli ‘25 eine entsprechende Bun­desratsini­tia­tive ges­tartet. Als wichtiges Präven­tion­sziel wollen wir ger­ade junge Men­schen vor Sucht­mit­teln wie Alko­hol schützen. „Begleit­etes Trinken“ kon­terkari­ert diese Bemühun­gen: es ver­harm­lost die Gefährlichkeit von Alko­hol etwa für die Entwick­lung des Gehirns und ander­er Organe; Eltern leben ihren Kindern Alko­holkon­sum als akzept­a­bles Ver­hal­ten vor. Ein früher Erstkon­sum von Alko­hol ist nach­weis­lich mit späterem riskan­tem Kon­sum sowie Abhängigkeit­serkrankun­gen assozi­iert. Weltweit gehört Alko­hol zu den führen­den Risiko­fak­toren für vorzeit­ige Sterblichkeit. Fol­glich gilt: Je später, desto bess­er! Am besten nie!