GPA-Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Biosim­i­lar brauchen Rechtssicherheit!
Ein Biosim­i­lar ist ein Nachah­mer­pro­dukt eines Bio­phar­mazeu­tikums, das nach Ablauf der Patentzeit des Orig­i­nal­wirk­stoffs zuge­lassen wird. Kosteneinsparun­gen, die durch den Ein­satz von Biosim­i­lars entste­hen, eröff­nen an ander­er Stelle im Gesund­heitssys­tem finanzielle Spiel­räume. Biosim­i­lars leis­ten damit einen wichti­gen Beitrag zu ein­er nach­halti­gen Gesund­heitsver­sorgung. Die Her­steller brauchen aber Pla­nungs- und Rechtssicher­heit. Eine automa­tis­che Sub­sti­tu­tion von Biologi­ka und Biosim­i­lars auf Apothekenebene muss deshalb aus­geschlossen sein und bleiben. Der geset­zliche Regelungsauf­trag an den Gemein­samen Bun­de­sauss­chuss (G‑BA) sollte daher ent­fall­en. Alter­na­tiv muss in §129 Abs. 1a S. 6 SGB V das Wort ‚zunächst‘ gestrichen wer­den, um eine Ausweitung zu ver­hin­dern. Ziel ist es, die Arzneimit­telver­sorgung zu sich­ern, Lief­er­eng­pässen ent­ge­gen­zuwirken und den Inno­va­tion­s­stan­dort Deutsch­land zu stärken. Wir müssen Pharmapro­duk­tion und ins­beson­dere die Biosim­i­lars-Her­stel­lung in Deutsch­land sich­ern und schützen!