GPA-Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner
Biosimilar brauchen Rechtssicherheit!
Ein Biosimilar ist ein Nachahmerprodukt eines Biopharmazeutikums, das nach Ablauf der Patentzeit des Originalwirkstoffs zugelassen wird. Kosteneinsparungen, die durch den Einsatz von Biosimilars entstehen, eröffnen an anderer Stelle im Gesundheitssystem finanzielle Spielräume. Biosimilars leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Gesundheitsversorgung. Die Hersteller brauchen aber Planungs- und Rechtssicherheit. Eine automatische Substitution von Biologika und Biosimilars auf Apothekenebene muss deshalb ausgeschlossen sein und bleiben. Der gesetzliche Regelungsauftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA) sollte daher entfallen. Alternativ muss in §129 Abs. 1a S. 6 SGB V das Wort ‚zunächst‘ gestrichen werden, um eine Ausweitung zu verhindern. Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung zu sichern, Lieferengpässen entgegenzuwirken und den Innovationsstandort Deutschland zu stärken. Wir müssen Pharmaproduktion und insbesondere die Biosimilars-Herstellung in Deutschland sichern und schützen!