Gesundheitsschutz und Suchtprävention: E‑Zigaretten wie herkömmliche Zigaretten behandeln!

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Für E‑Zigaretten, E‑Shishas und Tabak­er­hitzer brauchen wir den gle­ichen Schutz wie beim Rauchen von Tabak: neben dem Ver­bren­nen müssen auch das Ver­dampfen und das Erhitzen von Tabakpro­duk­ten ins Bay. Gesund­heitss­chutzge­setz aufgenom­men wer­den: Um vor Pas­sivkon­sum zu schützen. Und um für Jugendliche den Steig­bügel in die Nikotin­ab­hängigkeit höher zu hän­gen. In Bay­ern ist das Rauchen von Tabak u.a. in öffentlichen Gebäu­den, Bildungs‑, Gesundheits‑, Kul­tur- und Freizeit­ein­rich­tun­gen oder in Gast­stät­ten ver­boten. Anders als bei Cannabis, wo das Ver­dampfen bere­its dem Rauchen gle­ichgestellt ist, ist dies bei E‑Zigaretten, E‑Shishas und Tabak­er­hitzer bish­er nicht der Fall, obwohl diese (auch für Dritte) gesund­heitss­chädliche Aerosole freiset­zen kön­nen. Auch wenn viele Nutzer von E‑Zigaretten — wie Rauch­er — instink­tiv nicht in Innen­räu­men kon­sum­ieren, sollte dies kün­ftig auch so geregelt sein. Zudem geht es um Präven­tion von Suchterkrankun­gen, ger­ade für Kinder und