Gesundheitsschutz und Suchtprävention: E‑Zigaretten wie herkömmliche Zigaretten behandeln!

Grafik: Annika Trautner
Für E‑Zigaretten, E‑Shishas und Tabakerhitzer brauchen wir den gleichen Schutz wie beim Rauchen von Tabak: neben dem Verbrennen müssen auch das Verdampfen und das Erhitzen von Tabakprodukten ins Bay. Gesundheitsschutzgesetz aufgenommen werden: Um vor Passivkonsum zu schützen. Und um für Jugendliche den Steigbügel in die Nikotinabhängigkeit höher zu hängen. In Bayern ist das Rauchen von Tabak u.a. in öffentlichen Gebäuden, Bildungs‑, Gesundheits‑, Kultur- und Freizeiteinrichtungen oder in Gaststätten verboten. Anders als bei Cannabis, wo das Verdampfen bereits dem Rauchen gleichgestellt ist, ist dies bei E‑Zigaretten, E‑Shishas und Tabakerhitzer bisher nicht der Fall, obwohl diese (auch für Dritte) gesundheitsschädliche Aerosole freisetzen können. Auch wenn viele Nutzer von E‑Zigaretten — wie Raucher — instinktiv nicht in Innenräumen konsumieren, sollte dies künftig auch so geregelt sein. Zudem geht es um Prävention von Suchterkrankungen, gerade für Kinder und