Geburtshilfe in Gefahr: CSU-Fraktion kämpft für faire Bezahlung der Beleghebammen

Mit einem Dringlichkeit­santrag fordern CSU-Frak­tion und Freie Wäh­ler eine schnelle Evaluierung des Hebam­men­hil­fever­trags. Ziel ist eine faire Vergü­tung und der Schutz des Geburtshil­fesys­tems, das für Fam­i­lien in ganz Bay­ern unverzicht­bar ist. Denn die Geburtshil­fe ist eine tra­gende Säule der Gesund­heits- und Fam­i­lien­poli­tik und Hebam­men bilden einen wesentlichen Bestandteil der gesund­heitlichen Daseinsvorsorge.

Klaus Holetschek, Vor­sitzen­der der CSU-Landtagsfraktion:

Die aktuelle Fas­sung des Hebam­men­hil­fever­trags entspricht nicht den prak­tis­chen Anforderun­gen der geburtshil­flichen Ver­sorgung in unserem Land. Er erschw­ert eine aus­re­ichende, zweck­mäßige und wirtschaftliche Ver­sorgung mit drin­gend benötigten Hebam­men­leis­tun­gen. Dass der neue Ver­trag aus­gerech­net die Beleghe­bam­men finanziell schlechter stellt, ist nicht hin­nehm­bar. Sie begleit­en neues Leben und hal­ten das bay­erische Geburtssys­tem am Laufen, oft auch an Woch­enen­den und an Feierta­gen. Der Ver­trag muss umge­hend evaluiert und angepasst wer­den, um eine faire Vergü­tung zu erreichen.“

Bern­hard Sei­de­nath, gesund­heit­spoli­tis­ch­er Sprech­er der CSU-Landtagsfraktion:

Der weit über­wiegende Teil aller Geburten in Bay­ern wird von freiberu­flichen Beleghe­bam­men begleit­et. Ohne sie ger­at­en ganze Regio­nen in Ver­sorgungslück­en. Wir reden hier nicht über Zahlen auf dem Papi­er, son­dern über Sicher­heit für Müt­ter und Kinder. Wenn das Sys­tem kippt, trifft es die Fam­i­lien in ein­er äußerst vul­ner­a­blen Leben­sphase. Deshalb fordern wir die Ver­tragspart­ner auf, Ver­ant­wor­tung zu übernehmen und eine angemessene Lösung zu finden.“

Car­oli­na Traut­ner, stel­lvertre­tende Vor­sitzende im Arbeit­skreis Gesund­heit, Pflege und Prävention:

Fam­i­lien müssen bei Schwanger­schaft und Geburt die best­mögliche Ver­sorgung bekom­men, die nicht von Vergü­tungs­fra­gen abhängig sein darf. Um eine Kündi­gungswelle bei den Hebam­men zu ver­hin­dern, müssen die seit Inkraft­treten des neuen Ver­trags vor­liegen­den Abrech­nungszahlen bew­ertet wer­den, um zeit­nah Anpas­sun­gen am Ver­trag anzuschieben! Dass die Beleghe­bam­men bis zu 20 Prozent weniger ver­di­enen, darf so nicht hin­genom­men werden.“

Dringlichkeit­santrag als PDF