Seidenath: 24.600 Euro aus dem Kulturfonds für Dachau — für zwei Sonderausstellungen und ein Theaterstück

Im zweit­en Jahr von Coro­na ist es uns beson­ders wichtig, die durch Ein­nah­mev­er­luste schw­er getrof­fe­nen bay­erischen Kul­turschaf­fend­en weit­er­hin ver­lässlich zu unter­stützen“, sagt der Dachauer Land­tagsab­ge­ord­nete Bern­hard Sei­de­nath. Daher sei es eine gute Botschaft an die Kul­tur in Bay­ern, dass der Beschluss über den Kul­tur­fonds 2021 im Bere­ich Kun­st für För­der­mit­tel in Höhe von rund 6,8 Mil­lio­nen Euro heute im Haushalt­sauss­chuss mit großer Einigkeit gefasst wor­den ist. „24.600 Euro hier­von fließen in den Land­kreis Dachau – für zwei Son­der­ausstel­lun­gen und ein The­ater­stück“, gab der Abge­ord­nete bekannt.

Um unsere vielfältige bay­erische Kul­tur­land­schaft über die Krise hin­wegzuret­ten, liefert neben dem bay­erischen Kul­tur­ret­tungss­chirm auch der Kul­tur­fonds einen wichti­gen Beitrag. Die Ver­anstal­ter brauchen jet­zt vor allem Pla­nungssicher­heit, denn viele von ihnen sind bere­its in Vor­leis­tung gegan­gen“, so Sei­de­nath weit­er. Heuer kön­nen fast alle beantragten Kul­tur­pro­jek­te in ganz Bay­ern gefördert wer­den, lediglich eines von 105 Pro­jek­ten wurde abgelehnt.

Im Land­kreis Dachau erhält der Zweck­ver­band Dachauer Gale­rien und Museen ins­ge­samt 6.900 Euro für zwei Kul­tur­pro­jek­te: 3.500 Euro für die Son­der­ausstel­lung “Licht, Luft, Farbe. Malerei süd­deutsch­er Impres­sion­is­ten” sowie 3.400 Euro für die Son­der­ausstel­lung “Von Elfen und Zwer­gen, Feen und Unhold­en, Licht­geis­tern und anderen Spukgestal­ten. Hell und Dunkel in der Märchen­welt“. 17.700 Euro gehen an die Stiftung Bay­erische Gedenkstät­ten für das The­ater­stück „Die Dachauer Prozesse“. Bei allen drei Pro­jek­ten wur­den die Anträge nach Sei­de­naths Angaben in voller Höhe bewilligt.

Gemein­sam mit Kun­st­min­is­ter Bernd Sibler hat­te der Auss­chuss für Wis­senschaft und Kun­st vor­ab inten­siv und kon­struk­tiv über den Kul­tur­fonds 2021 berat­en, ein deutsch­landweit ein­ma­liges Instru­ment der Kul­tur­förderung. Sibler ver­sicherte dabei, dass der Vol­lzug weit­er­hin so flex­i­bel wie haushalt­srechtlich möglich gestal­tet werde. Ger­ade für die The­ater- und Musikschaf­fend­en, die ihre Ein­nah­men vor allem durch Präsen­zver­anstal­tun­gen gener­ierten, sei weit­er­hin ein flex­i­bler Vol­lzug des Kul­tur­fonds essen­tiell. Auf Pro­jek­tverän­derun­gen, ‑ver­schiebun­gen und Absagen werde soweit irgend möglich Rück­sicht genommen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zum Bay­erischen Kul­tur­ret­tungss­chirm find­en sich unter https://www.stmwk.bayern.de/allgemein/meldung/6524/freistaat-hilft-kuenstlerinnen-und-kuenstlern-sowie-kulturschaffenden-mit-verschiedenen-nothilfeprogrammen.html