CSU-Fraktion will Patientenrechte stärken: Schwer geschädigte Patienten dürfen nicht durchs Raster fallen

Die CSU-Land­tags­frak­tion fordert die Ein­führung eines bun­desweit­en Patien­te­nentschädi­gungs- und Härte­fall­fonds für Men­schen, die nach ein­er medi­zinis­chen Behand­lung schwere gesund­heitliche Schä­den erlit­ten haben, aber keinen Haf­tungsanspruch nach­weisen kön­nen. Ein entsprechen­der Dringlichkeit­santrag soll mor­gen im Plenum des Bay­erischen Land­tags beschlossen wer­den. Vorge­se­hen ist zunächst ein wis­senschaftlich begleit­etes Mod­ell­pro­jekt, um Erfahrun­gen mit ein­er unbürokratis­chen, ziel­gerichteten Unter­stützung zu sammeln.

Der Vor­sitzende der CSU-Frak­tion im Bay­erischen Land­tag, Klaus Holetschek:
„Ger­ade wenn Pati­entin­nen und Patien­ten trotz gravieren­der Fol­gen eines medi­zinis­chen Ein­griffs vor Gericht nicht zweifels­frei beweisen kön­nen, was im Einzel­nen schiefge­laufen ist, ger­at­en viele in eine exis­ten­zielle Not­lage. Genau für diese Fälle brauchen wir einen Patien­te­nentschädi­gungs- und Härte­fall­fonds. Er soll kein Ersatz für das beste­hende Haf­tungsrecht sein, son­dern ein Auf­fangnetz für Men­schen, die in beson­ders schw­eren Sit­u­a­tio­nen durch die Maschen unseres Sys­tems fallen.“

Bern­hard Sei­de­nath, gesund­heit­spoli­tis­ch­er Sprech­er der Landtagsfraktion:
„Stellen Sie sich vor: Sie haben nach ein­er medi­zinis­chen Behand­lung einen schw­eren gesund­heitlichen Schaden erlit­ten und ste­hen am Ende den­noch ohne Entschädi­gung da, weil sich vor Gericht nicht zweifels­frei klären lässt, was genau schiefge­laufen ist. Für die Betrof­fe­nen ist das eine dop­pelte Belas­tung: kör­per­lich, seel­isch und oft auch finanziell. Unser vorgeschla­gen­er Fonds soll genau diese Lücke schließen und in beson­ders schw­eren Härte­fällen Hil­fe ermöglichen.“

Thorsten Freuden­berg­er, Mit­glied im Gesundheitsausschuss:
„Bay­ern set­zt sich seit mehr als zehn Jahren auf Bun­de­sebene für eine solche Lösung ein. Jet­zt ist es an der Zeit, dass der Bund endlich han­delt. Wer krank, geschwächt oder dauer­haft geschädigt ist, darf nicht auch noch in jahre­lange Rechtsstre­it­igkeit­en gezwun­gen werden.“