GPA-Botschaft der Woche:

Grafik: Annika Trautner
Mehr Gerechtigkeit beim Elternunterhalt! Beweislastumkehr bei der Einkommens-Höhe zugunsten der Träger der Hilfe zur Pflege!
Die Träger der Hilfe zur Pflege –in Bayern die Bezirke– können seit dem Angehörigenentlastungsgesetz von 2020 finanziell nur dann auf Kinder des Pflegebedürftigen zurückgreifen, wenn deren Brutto-Einkommen 100.000 Euro pro Jahr übersteigt. Den Nachweis dafür, dass das Einkommen so hoch ist, müssen aktuell die Bezirke führen. Denn es wird grundsätzlich vermutet, dass das Einkommen der Unterhaltsverpflichteten die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 Euro nicht überschreitet. Ohne Zugriff auf Daten wird es aber schier unmöglich, Elternunterhalt beizutreiben. Einfacher und zielführender wäre daher, wenn die Angehörigen ihrerseits dem Bezirk nachweisen müssten, dass sie nicht mehr als 100.000 Euro verdienen. Dann würde mehr Geld rückfließen – und das PNOG könnte die 100.000 Euro-Grenze leichter unangetastet lassen. Kleinere Einkommen blieben dann geschont. Eine Umkehr der Beweislast würde daher zu mehr Gerechtigkeit beim Elternunterhalt führen! Zumal Einkommensgrenzen ohne Beweislastumkehr immer ins Leere gingen!

