GPA-Botschaft der Woche:

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Mehr Gerechtigkeit beim Elter­nun­ter­halt! Beweis­las­tumkehr bei der Einkom­mens-Höhe zugun­sten der Träger der Hil­fe zur Pflege!
Die Träger der Hil­fe zur Pflege –in Bay­ern die Bezirke– kön­nen seit dem Ange­höri­ge­nent­las­tungs­ge­setz von 2020 finanziell nur dann auf Kinder des Pflegebedürfti­gen zurück­greifen, wenn deren Brut­to-Einkom­men 100.000 Euro pro Jahr über­steigt. Den Nach­weis dafür, dass das Einkom­men so hoch ist, müssen aktuell die Bezirke führen. Denn es wird grund­sät­zlich ver­mutet, dass das Einkom­men der Unter­haltsverpflichteten die Jahre­seinkom­mensgren­ze von 100.000 Euro nicht über­schre­it­et. Ohne Zugriff auf Dat­en wird es aber schi­er unmöglich, Elter­nun­ter­halt beizutreiben. Ein­fach­er und zielführen­der wäre daher, wenn die Ange­höri­gen ihrer­seits dem Bezirk nach­weisen müssten, dass sie nicht mehr als 100.000 Euro ver­di­enen. Dann würde mehr Geld rück­fließen – und das PNOG kön­nte die 100.000 Euro-Gren­ze leichter unange­tastet lassen. Kleinere Einkom­men blieben dann geschont. Eine Umkehr der Beweis­last würde daher zu mehr Gerechtigkeit beim Elter­nun­ter­halt führen! Zumal Einkom­mensgren­zen ohne Beweis­las­tumkehr immer ins Leere gingen!