GPA-Botschaft der Woche:

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Keine Kürzung der Hon­o­rare für Psychotherapie!
Gemäß § 87 Abs. 2c S. 8 SGB V über­prüft der Bew­er­tungsauss­chuss jährlich, ob die Höhe der psy­chother­a­peutis­chen Leis­tun­gen angemessen ist. Dies führt nun zu ein­er Senkung der Vergü­tung um 4,5% ab 1.4.26. Angesichts der für März 2026 prog­nos­tizierten Infla­tion­srate von 2,7% ist diese Kürzung ein Schlag ins Gesicht der Leis­tungser­bringer, der die Ver­sorgung schlechter und die Wartezeit (noch) länger machen wird. Jed­er Euro, der in psy­chother­a­peutis­che Behand­lung investiert wird, spart mehr als 3 Euro Fol­gekosten: durch weniger Kranken­hausaufen­thalte, gerin­gere Kranken­geldzahlun­gen und höhere Erwerb­s­beteili­gung. Je früher, desto bess­er: so wird Chronifizierung ver­hin­dert und Teil­habe gesichert. Der Bedarf an psy­chother­a­peutis­chen Leis­tun­gen ist stark gestiegen. Die richtige Reak­tion hier­auf wäre eine Stärkung der Präven­tion; die kom­plett falsche ist eine Kürzung der Hon­o­rare! Das Höch­ste der Gefüh­le wäre eine Null­runde. Im Inter­esse der Patien­ten muss der Bund die Selb­stver­wal­tung zu Nachver­hand­lun­gen bewegen!