GPA-Botschaft der Woche:

Grafik: Annika Trautner
Keine Kürzung der Honorare für Psychotherapie!
Gemäß § 87 Abs. 2c S. 8 SGB V überprüft der Bewertungsausschuss jährlich, ob die Höhe der psychotherapeutischen Leistungen angemessen ist. Dies führt nun zu einer Senkung der Vergütung um 4,5% ab 1.4.26. Angesichts der für März 2026 prognostizierten Inflationsrate von 2,7% ist diese Kürzung ein Schlag ins Gesicht der Leistungserbringer, der die Versorgung schlechter und die Wartezeit (noch) länger machen wird. Jeder Euro, der in psychotherapeutische Behandlung investiert wird, spart mehr als 3 Euro Folgekosten: durch weniger Krankenhausaufenthalte, geringere Krankengeldzahlungen und höhere Erwerbsbeteiligung. Je früher, desto besser: so wird Chronifizierung verhindert und Teilhabe gesichert. Der Bedarf an psychotherapeutischen Leistungen ist stark gestiegen. Die richtige Reaktion hierauf wäre eine Stärkung der Prävention; die komplett falsche ist eine Kürzung der Honorare! Das Höchste der Gefühle wäre eine Nullrunde. Im Interesse der Patienten muss der Bund die Selbstverwaltung zu Nachverhandlungen bewegen!

