Diese Woche im Plenum

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„Einfach-mal-machen-Gesetz” passiert erste Lesung im Landtag
Mit der ersten Lesung hat das „Einfach-mal-machen-Gesetz” – offiziell das Bayerische Modellregionengesetz (BayMoG) – einen wichtigen Meilenstein erreicht. Das Gesetz soll Kommunen ermöglichen, von landesrechtlichen Vorschriften abzuweichen und so innovative, bürgerfreundliche Verwaltungsansätze zu erproben.
Fraktionsvorsitzender Klaus Holetschek erklärte dazu: „Dieses Gesetz ist wegweisend für die Themen Entbürokratisierung und Deregulierung.” Die Menschen in Bayern betonten immer wieder, dass wir überreguliert sind und „einfach mal machen müssen”. Es ist ein weiterer Baustein darin, das Leben der Menschen einfacher und unkomplizierter zu machen. Wir müssen auch liefern und nicht nur Gutachten präsentieren.” Die Modernisierungsgesetze oder die Enquete-Kommission seien deshalb wichtige Schritte. „Wir müssen den Menschen zeigen, dass wir den Politikwechsel schaffen und dass wir den Staat modernisieren!” Infrage zu stellen, ob die Strukturen noch passen und ein Mentalitätswechsel seien dabei essentiell. Weg vom Misstrauen, hin zum Vertrauen sei die Devise.
Zum Redebeitrag von Klaus Holetschek
Zum Redebeitrag von Staatsminister Joachim Herrmann
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Dringlichkeitsantrag: Betroffene nach Sexualstraftaten nicht allein lassen
Die Bundesregierung hat 2025 umgesetzt, dass Kosten für die „Pille danach” bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Per Dringlichkeitsantrag fordert die CSU-Fraktion nun, Tests auf sexuell übertragbare Infektionen (STI) bei Hinweisen auf eine Sexualstraftat auch in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen, wenn sie außerhalb einer rechtsmedizinischen Untersuchung erfolgen.
Die Vorsitzende der AG Frauen Barbara Becker machte deutlich: „Heute geht’s um die Frage der Versorgung von Betroffenen sexualisierter Gewalt. In einer solchen Situation noch fragen zu müssen, wer für die medizinische Versorgung nach einer sochen Tat bezahlt, ist unfassbar.” Nicht nur die Pille danach, sondern auch Testungen auf übertragbare Krankheiten müssten deshalb unbedingt von den Krankenkassen übernommen werden. Dies sei von gesamtgesellschaftlichem Interesse. „Solche Tests sind keine Luxusleistung. Sie sind medizinisch notwendig, psychologisch wichtig und zentraler Bestandteil des gesundheitlichen Schutzes, den wir den Menschen immer versprechen.”

