Diese Woche im Plenum

Foto: CSU-Fraktion

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Ein­fach-mal-machen-Gesetz” passiert erste Lesung im Landtag
Mit der ersten Lesung hat das „Ein­fach-mal-machen-Gesetz” – offiziell das Bay­erische Mod­ell­re­gio­nenge­setz (Bay­MoG) – einen wichti­gen Meilen­stein erre­icht. Das Gesetz soll Kom­munen ermöglichen, von lan­desrechtlichen Vorschriften abzuwe­ichen und so inno­v­a­tive, bürg­er­fre­undliche Ver­wal­tungsan­sätze zu erproben.

Frak­tionsvor­sitzen­der Klaus Holetschek erk­lärte dazu: „Dieses Gesetz ist weg­weisend für die The­men Ent­bürokratisierung und Dereg­ulierung.” Die Men­schen in Bay­ern beton­ten immer wieder, dass wir über­reg­uliert sind und „ein­fach mal machen müssen”. Es ist ein weit­er­er Baustein darin, das Leben der Men­schen ein­fach­er und unkom­pliziert­er zu machen. Wir müssen auch liefern und nicht nur Gutacht­en präsen­tieren.” Die Mod­ernisierungs­ge­set­ze oder die Enquete-Kom­mis­sion seien deshalb wichtige Schritte. „Wir müssen den Men­schen zeigen, dass wir den Poli­tik­wech­sel schaf­fen und dass wir den Staat mod­ernisieren!” Infrage zu stellen, ob die Struk­turen noch passen und ein Men­tal­itätswech­sel seien dabei essen­tiell. Weg vom Mis­strauen, hin zum Ver­trauen sei die Devise.

Zum Rede­beitrag von Klaus Holetschek

Zum Rede­beitrag von Staatsmin­is­ter Joachim Herrmann
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Dringlichkeit­santrag: Betrof­fene nach Sex­u­al­straftat­en nicht allein lassen
Die Bun­desregierung hat 2025 umge­set­zt, dass Kosten für die „Pille danach” bei Hin­weisen auf sex­uellen Miss­brauch oder Verge­wal­ti­gung durch die geset­zlichen Krankenkassen über­nom­men wer­den. Per Dringlichkeit­santrag fordert die CSU-Frak­tion nun, Tests auf sex­uell über­trag­bare Infek­tio­nen (STI) bei Hin­weisen auf eine Sex­u­al­straftat auch in den Leis­tungskat­a­log der Krankenkassen aufzunehmen, wenn sie außer­halb ein­er rechtsmedi­zinis­chen Unter­suchung erfolgen.

Die Vor­sitzende der AG Frauen Bar­bara Beck­er machte deut­lich: „Heute geht’s um die Frage der Ver­sorgung von Betrof­fe­nen sex­u­al­isiert­er Gewalt. In ein­er solchen Sit­u­a­tion noch fra­gen zu müssen, wer für die medi­zinis­che Ver­sorgung nach ein­er sochen Tat bezahlt, ist unfass­bar.” Nicht nur die Pille danach, son­dern auch Tes­tun­gen auf über­trag­bare Krankheit­en müssten deshalb unbe­d­ingt von den Krankenkassen über­nom­men wer­den. Dies sei von gesamt­ge­sellschaftlichem Inter­esse. „Solche Tests sind keine Luxu­sleis­tung. Sie sind medi­zinisch notwendig, psy­chol­o­gisch wichtig und zen­traler Bestandteil des gesund­heitlichen Schutzes, den wir den Men­schen immer versprechen.”

Zum Rede­beitrag von Bar­bara Becker
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