GPA-Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Klarheit für unsere Reha-Ein­rich­tun­gen: Renten­ver­sicherung muss Pflegesätze auskömm­lich gestalten!
Bay­ern ist Reha-Land Num­mer 1. Das soll auch so bleiben! Nun verun­sichert das neue Vergü­tungssys­tem der Dt. Renten­ver­sicherung die Reha-Ein­rich­tun­gen. Laut „Trio-Gesetz“ von 2021 ist ab 1.1.26 ein neues, trans­par­entes und diskri­m­inierungs­freies Vergü­tungssys­tem zu schaf­fen, das für alle Leis­tun­gen zur medi­zinis­chen Reha der geset­zlichen Renten­ver­sicherungsträger gel­ten soll. Die Summe aus ein­er ein­rich­tungsüber­greifend­en und ‑spez­i­fis­chen Kom­po­nente ergibt den neuen Vergü­tungssatz. Zuschläge sind für beson­dere Behand­lungskonzepte möglich. Aktuell ist noch nicht klar, welche Vergü­tungssätze ab Jan­u­ar gel­ten wer­den. Immer­hin sollen sie nicht niedriger aus­fall­en als 2025. Preis- und Tar­if­steigerun­gen kön­nen so jedoch nicht abge­bildet wer­den. Dies ist wirtschaftlich ver­heerend! Und hätte zwin­gend neg­a­tive Auswirkun­gen auf die Reha-Ange­bote. Dabei wirkt Reha­bil­i­ta­tion präven­tiv, verbessert den Gesund­heit­szu­s­tand und spart so Leid und Geld. Reha-Ein­rich­tun­gen brauchen auskömm­liche Pflegesätze! Schnell!