Geburtshilfe

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Hebammenversorgung sichern
Hebammen sind unverzichtbar für die Geburtshilfe, für die Versorgung von Schwangeren und Gebärenden und von Familien vor und nach der Geburt. In Bayern wird diese Versorgung im Vergleich zu anderen Bundesländern in besonders hohem Maße von freiberuflichen Beleghebammen geleistet. Deshalb war es ein starkes Signal, dass der Landtag in seinen Entscheidungen in den vergangenen Wochen Einstimmigkeit gezeigt hat. Alle Mitglieder des AK GPP machten klar: „Wir stehen an der Seite der Hebammen!”
Hier finden Sie den Dringlichkeitsantrag.
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