Novellierung des Gesundheitsschutzgesetzes

Die CSU-Landtagsfraktion will die Benutzung von E-Zigaretten, E-Shishas und Tabakerhitzern im Bayerischen Gesundheitsschutzgesetz (GSG) dem Tabakrauchen gleichstellen.

Die CSU-Land­tags­frak­tion will die Benutzung von E‑Zigaretten, E‑Shishas und Tabak­er­hitzern im Bay­erischen Gesund­heitss­chutzge­setz (GSG) dem Tabakrauchen gleichstellen.

Nich­trauch­er­schutz ausweiten
Die CSU-Land­tags­frak­tion will die Benutzung von E‑Zigaretten, E‑Shishas und Tabak­er­hitzern im Bay­erischen Gesund­heitss­chutzge­setz (GSG) dem Tabakrauchen gle­ich­stellen. Damit soll der Schutz vor gesund­heitlichen Risiken – ins­beson­dere für Kinder und Jugendliche – kon­se­quent aus­geweit­et wer­den. Seit 2008 ver­bi­etet das GSG in Bay­ern das Rauchen von Tabak in öffentlichen Gebäu­den, Bil­dung­sein­rich­tun­gen, Gesund­heit­sein­rich­tun­gen, Kul­tur- und Freizeit­ein­rich­tun­gen, Sport­stät­ten, Gast­stät­ten, an Flughäfen sowie auf dem gesamten Gelände von Ein­rich­tun­gen für Kinder und Jugendliche. Für E‑Zigaretten, E‑Shishas und Tabak­er­hitzer gilt dieses Ver­bot bis­lang nicht – im Gegen­satz zum Ver­dampfen von Cannabis­pro­duk­ten, das bere­its dem Tabakrauchen gle­ichgestellt ist. Der Geset­zen­twurf wird derzeit erar­beit­et und beraten.
Pressemit­teilung