Novellierung des Gesundheitsschutzgesetzes

Die CSU-Landtagsfraktion will die Benutzung von E‑Zigaretten, E‑Shishas und Tabakerhitzern im Bayerischen Gesundheitsschutzgesetz (GSG) dem Tabakrauchen gleichstellen.
Nichtraucherschutz ausweiten
Die CSU-Landtagsfraktion will die Benutzung von E‑Zigaretten, E‑Shishas und Tabakerhitzern im Bayerischen Gesundheitsschutzgesetz (GSG) dem Tabakrauchen gleichstellen. Damit soll der Schutz vor gesundheitlichen Risiken – insbesondere für Kinder und Jugendliche – konsequent ausgeweitet werden. Seit 2008 verbietet das GSG in Bayern das Rauchen von Tabak in öffentlichen Gebäuden, Bildungseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Gaststätten, an Flughäfen sowie auf dem gesamten Gelände von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Für E‑Zigaretten, E‑Shishas und Tabakerhitzer gilt dieses Verbot bislang nicht – im Gegensatz zum Verdampfen von Cannabisprodukten, das bereits dem Tabakrauchen gleichgestellt ist. Der Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet und beraten.
Pressemitteilung

