Zahl der Woche: 40.400

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Hilfsfonds für genitalverstümmelte Frauen
Genitalverstümmelung bei Frauen ist eine schwere Menschenrechtsverletzung – ein schmerzhaftes und traumatisierendes Eingreifen in die körperliche und seelische Unversehrtheit, das Mädchen und Frauen dauerhaft Leid zufügt und ihnen die Selbstbestimmung über ihren eigenen Körper nimmt. Die betroffenen Frauen bedürfender gesamtgesellschaftlichen Solidarität. Auf Initiative der CSU-Landtagsfraktion wurde ein Hilfsfonds eingerichtet, aus dem Projekte der Gesundheitsregionen plus mit dem Ziel gefördert werden, die Beratungs- und Versorgungssituation für von Genitalverstümmelung betroffene Frauen und Mädchen zu verbessern. Derzeit werden acht Projekte mit einem Volumen von rd. 40.400 Euro gefördert. Der Fonds ist offen für Spenden aus privater Hand.
Spendenkonto:
Staatsoberkasse Bayern
Bayerische Landesbank München
IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15
Verwendungszweck: PK Nr. 2528.1000.0043 Bayerischer FGM-Hilfsfonds

