Zahl der Woche: 40.400

Foto: pixel dreams | © iStock

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Hil­fs­fonds für gen­i­talver­stüm­melte Frauen
Gen­i­talver­stüm­melung bei Frauen ist eine schwere Men­schen­rechtsver­let­zung – ein schmerzhaftes und trau­ma­tisieren­des Ein­greifen in die kör­per­liche und seel­is­che Unversehrtheit, das Mäd­chen und Frauen dauer­haft Leid zufügt und ihnen die Selb­st­bes­tim­mung über ihren eige­nen Kör­p­er nimmt. Die betrof­fe­nen Frauen bedür­fend­er gesamt­ge­sellschaftlichen Sol­i­dar­ität. Auf Ini­tia­tive der CSU-Land­tags­frak­tion wurde ein Hil­fs­fonds ein­gerichtet, aus dem Pro­jek­te der Gesund­heit­sre­gio­nen plus mit dem Ziel gefördert wer­den, die Beratungs- und Ver­sorgungssi­t­u­a­tion für von Gen­i­talver­stüm­melung betrof­fene Frauen und Mäd­chen zu verbessern. Derzeit wer­den acht Pro­jek­te mit einem Vol­u­men von rd. 40.400 Euro gefördert. Der Fonds ist offen für Spenden aus pri­vater Hand.

Spendenkon­to:
Staat­soberkasse Bayern
Bay­erische Lan­des­bank München
IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15
Ver­wen­dungszweck: PK Nr. 2528.1000.0043 Bay­erisch­er FGM-Hilfsfonds