Entlastung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Foto Bernhard Seidenath
In meinem Büro in Dachau hat mich am Dienstag Christian Misioch, der Vorsitzende des Bundesverbandes Haushaltsnaher Dienstleistungsunternehmen e.V. (BHDU), besucht. Im Mittelpunkt unseres Gesprächs hat der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI gestanden, also die 131 Euro monatlich, die Pflegebedürftigen für haushaltsnahe Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Wir werden genau beobachten, was hier zur Reform des SGB XI vorgeschlagen wird: bis zum Ende dieses Jahres werden Bund und Länder ja gemeinsam Vorschläge für eine große Pflegereform erarbeiten. Pflegende Angehörige sind der größte Pflegedienst in unserem Land. Sie zu entlasten, ist ein hohes und wichtiges Ziel!